IT-Grundrecht
Das „IT-Grundrecht“ als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in ihrer Gesamtheit.
Das „IT-Grundrecht“ als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in ihrer Gesamtheit.
IT-Grundschutz nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz ist ein Standard für Informationssicherheit, der vom BSI Mitte der neunziger Jahre entwickelt wurde.[1] Bis 2006 war das IT-Grundschutzhandbuch ein auf deutsche…
Allgemeine organisatorische Handlungsempfehlungen I) Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter Die Mitarbeiter des Unternehmens sollen hinsichtlich der permanenten Gefährdungslage aus dem Internet regelmäßig geschult und sensibilisiert werden. Insbesondere sollen…
Das Gesundheitswesen ist im Zuge der Digitalisierung und der weitgehenden Vernetzung durch die Telematikinfrastruktur zwingend auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit der verarbeiteten Gesundheitsdaten angewiesen.[1]…
Nationale Regelung Adressat: KRITIS-Betreiber, Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse Relevante Normen: u.a. Art. 1 Nr. 1 lit. f), Art. 1 Nr. 12 lit. b), Art. 1 Nr. 17,…
IT-Sicherheitsrichtlinien stellen unverzichtbare Verhaltensanweisungen und -empfehlungen für die Mitarbeiter im Umgang mit IT dar. Diese Richtlinien können vielfältige Vorgaben zur Nutzung der IT durch die Mitarbeiter enthalten. Darin…